Wie läuft eine Psychotherapie ab?
- Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung: Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt (per E-Mail oder zur telefonischen Sprechzeit) mit mir auf. Bei vorhandenen Kapazitäten vereinbaren wir ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) zum gegenseitigen Kennenlernen. Eine ärztliche Überweisung ist nicht nötig.
- Erstgespräch: Im Erstgespräch erarbeiten wir gemeinsam, ob Ihr Anliegen und mein Praxisangebot zueinander passen. Ich verschaffe mir einen ersten Eindruck darüber, ob Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorliegen. Ebenso klären wir die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine ambulante Psychotherapie. Ein Termin für ein Erstgespräch ist nicht automatisch mit der Vergabe eines Therapieplatzes verbunden.
- Probatorik: Nach dem Erstgespräch folgt eine ausführliche Diagnostikphase, auch Probatorik genannt. Neben dem weiteren Kennenlernen wird in der Probatorik festgestellt, ob und welche psychische Erkrankung nach ICD vorliegt. Am Ende dieser Phase werden die Ergebnisse der Diagnostik zusammengetragen und gemeinsam besprochen. Ist eine ambulante Psychotherapie bei mir gewünscht und sinnvoll, so werden wir beim Vorliegen einer entsprechenden Diagnose einen individuellen Behandlungsplan erarbeiten. Im Anschluss daran werde ich nach Absprache einen Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie an die zuständige Krankenkasse stellen.
- Therapiephase: Nach erfolgreicher Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse beginnt die Therapiephase. Die einzelnen Therapiestunden dauern 50 Minuten und werden zu Beginn in der Regel wöchentlich und im späteren Therapieverlauf mit größeren Abständen durchgeführt. Gespräche mit den Bezugspersonen erfolgen je nach Bedarf ca. einmal im Monat. Die Gesamtzahl der Sitzungen (Langzeittherapie oder Kurzzeittherapie) wird individuell in der Probatorik festgelegt.
Hinweis:
Ab dem Alter von 15 Jahren können gesetzlich versicherte Jugendliche im Regelfall eigenständig eine Psychotherapie beantragen. Bei jüngeren Kindern und Jugendlichen wird die Zustimmung aller Sorgeberechtigten benötigt.